Steuerberater für amazon FBA und PAN-EU

Wir haben uns auf die Beratung von Onlinehändlern –  speziell für amazon – spezialisiert.

Unsere Herangehensweise

Es zählt Ihre Arbeitsweise, Produktivität und auch Ihre Vorlieben

Steuerliche Herausforderungen

Ertragsteuer und die Umsatzsteuer. Wir kennen uns aus ….

effizientes Rechnungswesen

Modernste Technik & Schnittstellenlösungen …

Kundenmeinungen

Was unsere Kunden zu sagen haben …

Problemfelder amazon FBA und PAN-EU

Gerade bei amazon FBA oder PAN-EU haben wir die Erfahrung gemacht, dass bereits verschiedenste Systeme (Seelingsysteme, usw.) im Einsatz sind. Nicht selten werden neben der Amazon-Plattform auch weitere genutzt, sei es Ebay, Rakuten oder ein eigener Online-Shop. Meist arbeitet die eingesetzte Software für den Seller zuverlässig. Probleme wie fehlende Gutschriften, der manchmal nicht richtige Umsatzsteuerausweis oder das Einbinden der Versandkosten werden jedoch nicht erkannt.

Es ist nun die Aufgabe, diese Schwachstellen zu erkennen, zu beheben und die dann somit vorschriftsmäßig gewonnen Daten in ein Rechnungswesen zu bringen. Oder wollen Sie erst auf einen Betriebsprüfer des Finanzamts warten, der solche „nicht beachteten Flüchtigkeitsfehler“ zum Anlass nimmt, um seine Statistik zu verbessern? Nicht selten ergeben bereits kleine Punkte durch die hohe Anzahl der Rechnungen im Online-Business hohe Summen, die rasch im Steuerstrafverfahren enden.

Wichtig für eine effizientes Rechnungswesen ist weiterhin der Einsatz von Schnittstellen. Hier bekommen wir jedoch nur diese Daten, die uns die Programme liefern – daher müssen diese vorher richtig eingestellt werden, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

Viele Systeme versprechen eine Allround-Lösung und immer mehr drücken in den Markt. Teilweise werden sogar mehrere Systeme parallel geführt. Welche ist die beste Softwarelösung für mein Business? Gibt es eine All-In-One-Lösung und auf was muss geachtet werden?

FBA-Brand-Steuerberater amazon

Unsere Herangehensweise für amazon FBA oder PAN-EU:

Für das Rechnungswesen empfehlen wir keine Sellingsysteme bzw. Plattformen oder sprechen Wünsche aus. Unsere Sichtweise zählt hier nicht. Es zählt die Arbeitsweise, Produktivität und auch die „Vorlieben“ des Kunden. Was nützt eine Empfehlung, wenn der Mandant damit nicht arbeiten kann – aus welchen Gründen auch immer! Im günstigsten Fall satteln wir auf sein Programm über Schnittstellen auf. Und wenn es mal Probleme in den Schnittstellen gibt, dann muss halt durch einen Techniker daran gebastelt werden oder aber ein vernünftiger Konverter herbei. Es kann nicht sein – was aber in der Praxis oft passiert – das die Wunschvorstellungen des Steuerberaters den ganzen Ablauf im Mandantenbetrieb auf den Kopf stellen. Nein – so nicht!

Steuerliche Herausforderungen durch FBA Lager und PAN-EU von Amazon

Durch die  sehr populären FBA Lager von Amazon gibt es Herausforderungen, die jeder Online-Händler kennen muss. Zahlreiche Unternehmen, die ihre Produkte über Amazon verkaufen, nutzen dabei auch das europäische Versandnetzwerk des Internetriesen im Rahmen des sog. FBA-Programms (fulfillment by amazon). Das kann zu ungewollten umsatzsteuerlichen Folgen führen.

Amazon tritt am Markt nicht nur als Eigenhändler auf, sondern vielfach auch als Plattform (Vermittler) für sog. „Marketplace-Verkäufer“. In diesem Zusammenhang bietet Amazon den Unternehmen jeder Größe (von Garagen-Startups bis hin zu größeren Unternehmen) Servicepakete an. Dazu gehört auch ein europäisches Versandnetzwerk mit 29 Logistikzentren in 7 EU-Ländern.

Der Online Handel boomt. Angetrieben durch die Handelsplattform Amazon können Online-Händler derzeit hohe Umsätze erzielen. Dabei können durch den Service „Fulfillment by Amazon (FBA)“ also die Warenlagerung, Abwicklung und Versendung durch Amazon wesentliche betriebliche Prozesse des Online-Handels an Amazon übertragen werden. Besonders kostengünstig bietet Amazon diesen Service für Online-Händler an, die bereit sind die Warenlagerung und Warenversendung über Lager in Polen und Tschechien abwickeln zu lassen.

Zur Zeit gibt es Amazon Fullfillment Center in den folgenden Mitgliedstaaten der EU:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Italien
  • Polen
  • Spanien
  • Tschechien

Um Produkte im Rahmen des Paneuropäischen Versandes verkaufen zu können, müssen Sie zustimmen, dass Amazon Ihre Waren in alle oben genannten Ländern disponieren darf.

Große steuerliche Herausforderungen für amazon FBA – Händler

Diese im ersten Blick einfache Möglichkeit zur Kostenreduzierung im Online-Handel stellt die Unternehmer aus steuerlicher Sicht allerdings vor große Herausforderungen. Denn das Steuerrecht hält für Online-Händler einige Tücken bereit.

Ertragsteuern für Online-Händler aus Deutschland – kein Problem

Einfach bleibt es bei den Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, ggf. Körperschaftsteuer). Auch wenn ein Versandhandelsunternehmen international expandiert und Waren in das Ausland versendet, bleibt es ausschließlich bei der Besteuerung durch Deutschland.

Dies gewährleisten die von Deutschland mit Polen und Tschechien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Hiernach kommt es zu einer Besteuerung im Ausland nur, wenn dort eine Betriebsstätte besteht.

Eine solche Betriebsstätte wird von Online-Händlern, die im Ausland Warenlager unterhalten, nicht begründet. Deshalb fallen die Einkommensteuer, Gewerbesteuer bzw. Körperschaftssteuer üblicherweise ausschließlich in Deutschland an.

FBA-Brand-Steuerberater-1

ACHTUNG: Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Teilnahme am „FBA-Programm“

Umlagerung durch Amazon hat Folgen

Was bezüglich der Verkaufsmöglichkeiten nachvollziehbare Vorteile zu bringen vermag, hat aber eine enorm wichtige umsatzsteuerliche Kehrseite! Amazon verteilt die den teilnehmenden Unternehmen gehörende Ware nämlich nach eigenem Gutdünken auf der Grundlage von Kosten- und Bedarfsanalysen auf diese Logistikzentren. Der Marketplace-Teilnehmer erhält diesbezüglich schlichte „Umlagerungslisten“. Jede Umlagerung in ein EU-ausländisches Lager stellt für den Marketplace-Teilnehmer umsatzsteuerlich aber eine meldepflichtige innergemeinschaftliche Verbringung (z.B. von Deutschland nach Polen) dar mit Erwerbssteuer- und daher einer Registrierungspflicht im Einlagerungsland (z.B. Polen).

Auslandsregistrierung kann erforderlich werden

Vereinfachungsregelungen für Konsignationslager finden keine Anwendung und eventuell sind auch Intrastat-Meldungen abzugeben. Die Abwicklung einer Bestellung (also einer Lieferung mit Rechnungsstellung) aus dem EU-ausländischen Lager muss nach dem nationalen Recht des Einlagerungslandes (z.B. Polen) erfolgen. Da von 7 EU-Ländern (einschließlich Deutschland) die Rede ist, können so also bis zu 6 Auslandsregistrierungen zusammenkommen.

Lieferschwellen beachten

Soweit aus den Lagern Privatpersonen bedient werden, was in aller Regel der Fall ist, müssen die Versandhandels-Lieferschwellen der Bestimmungsländer durch Kumulierung der Umsätze aus den Belieferungen aller EU-Länder überwacht werden. Da es nicht ausgeschlossen ist, dass selbst deutsche Kunden aus dem EU-Ausland (z.B. Polen) beliefert werden, kann sogar die deutsche Lieferschwelle ins Spiel kommen bzw. die Option zur sofortigen Anwendung der Versandhandelsregelung, welche aber im EU-Ausland (z.B. Polen) vorgenommen werden muss, weil dort das ursprüngliche Besteuerungsrecht liegt.

 

Ganz anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus. Hier kommt es bei Online-Händlern nicht darauf an, wo das Unternehmen den Sitz hat oder seine Betriebsstätte unterhält.

„Nach dem europaweit harmonisierten Umsatzsteuersystem kommt es darauf an, von welchem Ort aus die Ware an den Kunden versandt wird.“

Diese Grundregel, nach der die Umsatzsteuer bei Versandhändlern immer in dem Land zu zahlen ist, wo die Ware lagert, ist einfach und in vielen Fällen auch praktisch.

Für Online-Händler können sich aus dieser Grundregel aber ungeahnte umsatzsteuerliche Folgen ergeben, die in der klassischen Buchhaltung und Steuerberatung oft übersehen werden.

Doch nun etwas konkreter zu den aktuellen amazon FBA und PAN-EU Lagern in Polen und Tschechien

Fulfillment by Amazon

Viele Online-Händler machen von dem Fulfillment by Amazon Service (sog. Amazon FBA-Lager) Gebrauch.

Dabei wird die eigene Ware – beispielsweise direkt nach dem Import aus China – nicht in ein eigenes Lager, sondern in ein Lager von Amazon versendet.

Problematisch hierbei ist, dass im Weiteren Verlauf Amazon bestimmt, wo die Waren des Online-Händlers gelagert werden und von welchem Ort aus diese bei erfolgtem Verkauf an die Endkunden gesendet werden.

Derzeit tritt dieses Problem verstärkt auf, da Amazon Lager in Osteuropa (insbesondere in Polen und Tschechien) eröffnet hat, die für Amazon und letztlich auch für den Online-Händler geringere Kosten verursachen.

Werden die Waren des deutschen Online-Händlers nun von Amazon in ein Lager in einem anderen Land (z. B. Polen oder Tschechien) verbracht, befindet sich die Ware im Zeitpunkt der Verkaufs und dem Beginn des Versands an den Endkunden nicht in Deutschland, sondern im anderen Land.

Das europaweit harmonisierte Umsatzsteuersystem sieht vor, dass die Umsatzsteuer trotz deutschem Unternehmenssitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland abzuführen ist, da dort die Versendung der Ware an den Endkunden beginnt.

Transportiert Amazon die Ware also in ein Lager in Polen oder Tschechien, müssen sich deutsche Online-Händler im Ausland umsatzsteuerlich registrieren und ausländische Umsatzsteuer zum Beispiel in Polen oder Tschechien anmelden und abführen.

Umsatzsteuer in Polen oder Tschechien

Problematisch ist nicht nur die umsatzsteuerliche Registrierung in Polen und Tschechien. Es ergeben sich Sprachbarrieren und wirtschaftliche Belastungen durch die zusätzliche Bürokratie. Weiterhin fällt die Umsatzsteuerbelastung in Polen und Tschechien höher aus. Statt den in Deutschland üblichen 19% Umsatzsteuer fallen in Tschechien 21% und in Polen sogar 23% Umsatzsteuer an.

Wenn die Waren also von tschechischen und polnischen Amazon Lagern aus versandt werden, müsste grundsätzlich eine höhere Umsatzsteuer gezahlt werden. Das gilt grundsätzlich auch, wenn an Privatkunden in Deutschland verschickt wird.

Die vom Online-Händler erzielte Marge kann durch diese zusätzliche Umsatzsteuerbelastung erheblich geschmälert werden.

Das gilt zumindest solange die Verkäufe aus einem FBA-Lager in Polen oder Tschechien an Privatkunden aus Deutschland pro Jahr jeweils nicht mehr als 100.000 Euro betragen. Denn solange gilt die deutsche Lieferschwelle als nicht überschritten und die Umsätze sind in Polen bzw. Tschechien der Umsatzsteuer zu unterwerfen (Stand 01.06.2016).

Wird die deutsche Lieferschwelle von 100.000 Euro – also die Umsätze mit Waren die aus einem ausländischen FBA-Lager an Kunden aus Deutschland erzielt werden – überschritten, sind die Umsätze trotz der Versendung aus Polen oder Tschechien wieder in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das ergibt sich nach dem europaweit geltenden umsatzsteuerlichen Bestimmungslandsprinzip bei Umsätzen an private Kunden. Im deutschen Umsatzsteuerrecht ist dies in § 3c UStG abgebildet.

Um trotz der FBA-Lager weiterhin von dem niedrigeren deutschen Umsatzsteuersatz von 19% zu profitieren, empfiehlt es sich auf die Anwendung der Lieferschwelle zu verzichten. Durch diese Option werden die Umsätze aus Warenlieferungen aus ausländischen FBA-Lagern mit Privatkunden aus Deutschland vom 1. Euro an der deutschen Umsatzsteuer unterworfen.

In Polen oder Tschechien bleibt es zwar dabei, dass eine umsatzsteuerliche Registrierung erfolgen muss und die Finanzverwaltungen über die getätigten Umsätze informiert werden müssen. Die Umsätze müssen aber nicht in den Ländern besteuert werden. Für Kunden auf dem deutschen Markt wird weiterhin die vergleichsweise günstige Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

„Das Optieren ist immer dann sinnvoll, wenn der Steuersatz in dem Land, in welches die Ware geliefert wird, niedriger ist als in das Land, in dem die Ware lagert. Hierbei stellt sich Deutschland als umsatzsteuerliches Niederigsteuerland heraus. Innerhalb der EU haben nur Luxemburg (17%) und Malta (18%) einen niedrigeren Umsatzsteuersatz als Deutschland (Stand 01.06.2016).“

Es besteht also die Möglichkeit von den günstigen Amazon-Gebühren durch die Nutzung der FBA-Lager zu profitieren. Eine Steuermehrbelastung auf dem deutschen Absatzmarkt kann dabei durch Verzicht auf die Lieferschwelle durch Option vermieden werden.

Welche Anforderungen ergeben sich an die Finanzbuchhaltung?

Unabhängig von den bürokratischen Anforderungen die aus dem Registrierungsprozess entstehen, muss auch bei der Finanzbuchhaltung einiges umgestellt werden.

Viele Steuerberater verbuchen die Umsätze im Online-Handel zum Beispiel über Amazon oder den eigenen Shop monatlich „in einer Summe“. Mit herkömmlichen Buchhaltungsmethoden („ausdrucken“, „einzeln kontieren“, „abstempeln“) können Buchhaltungen von Online-Händlern wegen der hohen Anzahl an einzelnen Umsätzen nicht mehr erstellt werden.

Deshalb wird die Buchhaltung von Online-Händlern in vielen Fällen anhand der monatlichen Umsatzsummen erstellt, die sich z. B. aus dem Verkäuferkonto von Amazon ergeben.

„Angesichts der oben dargestellten Umsatzsteuerlichen Herausforderungen ist die Buchhaltung eines Online-Händlers, die nach klassischen Verfahren erstellt wird, nicht zu gebrauchen.“

Die Umsätze, die eigentlich im Ausland versteuert werden müssen, können überhaupt nicht oder nicht korrekt ermittelt werden. Deshalb wird in vielen Fällen trotz des im Ausland genutzten Lagers weiterhin die Umsatzsteuer ausschließlich in Deutschland gezahlt.

Hierdurch kann die Umsatzsteuer im Ausland aber nicht ausgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall müsste neben der deutschen Umsatzsteuer noch die ausländische Umsatzsteuer entrichtet werden, wenn die deutsche Umsatzsteuer nicht mehr erstattet werden kann. Außerdem könnten strafrechtliche Konsequenzen im Ausland drohen.

Zur Lösung des Problems kann beispielsweise der Einsatz eines Warenwirtschaftssystems in Betracht gezogen werden. Die Warenwirtschaftssysteme haben eine direkte Anbindung an die Amazon-Daten über die getätigten Verkäufe des Online-Händlers. Durch die Warenwirtschaftssysteme werden die Verkaufsdaten aufbereitet und übersichtlich dargestellt, so dass eine Verarbeitung für die Finanzbuchhaltung möglich ist.

Das Auslesen und Filtern der Amazon Daten zu den erzielten Umsätze ist über das Amazon Verkäufer Konto nur sehr eingeschränkt möglich. Eine genügende Datenbasis für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung lässt sich über das Amazon Verkäufer Konto also nicht gewinnen.

Optimierung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen für Online-Händler

Was unterscheidet E-Commerce vom stationären Handel?

[bsf-info-box icon_size=“32″]Der Modehändler Zalando gibt an, dass seine Retourenquote 50% beträgt. Andere Branchen wie Bücher oder Elektroartikel dürften zwar eine geringere aber dennoch signifikant hohe Rücklaufquote haben. Während im stationären Handel der Warenumtausch oder die Rückgabe die Ausnahme darstellt, ist dies beim Versandhandel beinahe der Regelfall. Die Rücksendequote zu senken und die verbleibenden Kosten der Warenrücksendung zu optimieren ist daher eine wesentliche Einflussgröße für den Geschäftserfolg. Interessant ist, dass nach einer Studie von IBI-Research 40% der Onlinehändler die Kosten der Retouren nicht kennen.[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon_size=“32″]Das Versenden von Waren ist prägend für einen Onlineshop, es sei denn der Shop vertreibt nur immaterielle Güter wie Musik, eBooks oder Software. Zu den Versandkosten gehören Verpackung, Versand und Porto einschließlich der anteiligen Personal- und Sachkosten.[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon_size=“32″]E-Shops verfügen entweder über eine selbst erstellte Plattform oder sie nutzen eingeführte Shopsysteme wie EBAY oder AMAZON. Letztere Systeme eignen sich besonders für kleinere Einheiten, da auf die gesamte Marketing- und Abwicklungslogistik der Plattformbetreiber zurückgegriffen werden kann. Nachteil ist, dass sich die Plattformbetreiber mit einem nicht ganz unwesentlichen Anteil am Umsatz vergüten lassen. Bei eShops, die über den Amazon Marketplace ihre Waren verkaufen, werden 7% bis 35% des Verkaufswerts als Gebühren von Amazon einbehalten.[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon_size=“32″]Onlinehandel ist von wechselseitigem Misstrauen geprägt. Der Händler bangt um seine Bezahlung, wenn er Waren gegen Rechnung liefert, der Kunde um die Ware, wenn er Vorkasse leistet. Zahlung per Nachnahme gilt als sperrig und teuer. Eleganter sind Bezahlsysteme wie Paypal, Giropay oder Überweisung direkt. Diese Dienstleister treten als Mittler auf und sorgen für ein gewisses Vertrauen auf beiden Seiten. Außerdem sind sie in der Lage, Risiken auf der Seite der Käufer besser zu identifizieren. Dafür sind jedoch Kosten fällig, die sich am Umsatz bemessen[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon_size=“32″]Zahlreiche Services versprechen den Erfolg eines Webshops zu verbessern. Dazu gehören Dienstleister, die eine komplexe Google-ähnliche Suche im E-Shop zur Verfügung stellen oder Produktempfehlungen wie Amazon („Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch …“) generieren können. Solche Dienste bieten ihre Leistungen meist mit einem am Umsatz orientierten Verkaufsmodell ab.[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon_size=“32″]Für den Geschäftserfolg eines Ladengeschäftes ist eine gute Lage eine wichtige Voraussetzung. In der immateriellen Welt des Internets müssen andere Maßnahmen unternommen werden, um die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden zu erlangen. Zu diesen Maßnahmen gehören die vielfältigen Online- und Offline-Marketingaktionen.

Anders als bei Ladengeschäften haben Raumkosten für Online-Shops nur eine untergeordnete Bedeutung. Umso bedeutsamer sind die Kosten für die Erstellung der Website, die Einrichtung des elektronischen Shopsystems und deren Pflege.[/bsf-info-box]

Individuelle BWA für E-Commerce / amazon

Damit der Händler eine vernünftige Entscheidungsgrundlage bekommt, haben wir eine spezielle betriebswirtschaftliche Auswertung für Onlinehändler entwickelt. Je nach Buchungsverhalten und Möglichkeiten der Datengewinnung wird die Auswertung so aufbereitet, dass der Seller wichtige Tendenzen sofort erkennen kann.

So sollte die optimierte E-Commerce-BWA gegliedert sein:

  1. Bruttoumsatz wird den Retouren gegenüber gestellt.
  2. variable (umsatzbeinflussende) Kosten werden abgezogen
    • Wareneinsatz (bereinigt um die Warenbestände)
    • sonstige variable Kosten, z.B. Kosten der Warenversendung, Kosten der Retouren, Kosten Verkaufsplattform (z.B. Amazon-Gebühren) und Zahlungsverkehr (z.B. PayPal) sowie für weitere Dienste.

Die sich hier ergebende Zwischensumme ist eine wichtige Informationsbasis und Steuerungsquelle. Oft wird festgestellt, dass die sonstigen variablen Kosten alles andere als unwesentlich sind. Wir sprechen hier vom Rohgewinn 1.

Erst jetzt werden alle weiteren Aufwendungen (Fixkosten) wie in der üblichen Standard-BWA in Abzug gebracht und führen zum Gewinn / Verlust.

Um den Informationsgehalt noch zu verbessern kann es zweckmäßig sein, Personalkosten sowie Abschreibungen in einem festzulegendem Schlüssel aufzuteilen.

Fazit: Die optimierte E-Commerce-BWA bietet eine optimale Lösung durch die Informationstiefe für den Händler, die sonst meist gar nicht bekannt sind. Tendenzen und Entwicklungen können frühzeitig erkannt und ggf. gegengesteuert werden. Und das ganze praktisch jeden Monat, schwarz auf weiß. Ich denke, hiermit ist die Frage beantwortet, für wen wir die betriebswirtschaftliche Auswertung machen: Für die Steuer oder für den Händler / Seller als Steuerungsinstrument.

Aufteilung des Netto-Verkaufspreises

Was bleibt vom Bruttoumsatz?

Wohin ist mein Gewinn?

WARUM FBA BRAND STEUERBERATER

Es gibt viele Gründe für einen amazon FBA und PAN-EU erfahrenen Steuerberater

FBA Spezialist

Wir haben Erfahrung mit Online-Händlern | amazon FBA oder PAN-EU

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Wir bekommen keine Provision von Plattformen, Zahlungs- oder Sellingsystemen.

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Aussagekräftige Auswertungen

Damit Sie jederzeit wissen, wo Ihr Unternehmen steht.

Kundenstimmen zu FBA Steuerberater

Danke, das wir diese veröffentlichen dürfen

HINWEIS: Aufgrund vieler Anfragen und zusätzlichen Arbeiten im Rahmen der Corona-Pandemie können wir erst wieder ab dem Jahr 204 Neukundenanfragen bearbeiten. Anfragen bis dahin (auch per Email) werden wir nicht beantworten. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung!

Sie haben Fragen zu den Leistungen von FBA Brand Steuerberater? Oder möchten ein Beratungsgespräch? Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns auf Sie!

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Unser Fokus: Spezial-Beratung, Gestaltung, Jahresabschluss - Finanzbuchhaltung kann derzeit von uns nicht übernommen werden

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